Gesprochene Sprachen
Français
Akzeptiert pro deo / Rechtsbeistand
Nein
Verifizierter Anwalt
Ja
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Akzeptiert pro deo / Rechtsbeistand
Nein
Verifizierter Anwalt
Ja
Am 10. Dezember 1898 wurde die Waadtländer Anwaltskammer in Anwendung des damals geltenden kantonalen Rechts offiziell als Verein gegründet. Anfänglich und bis 1902 war jeder im Register eingetragene Anwalt automatisch als aktives Mitglied Teil des Ordens.Seit dem Inkrafttreten des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) im Jahr 1912 ist der Waadtländer Anwaltsverband eine Vereinigung im Sinne der Artikel 60 ff. ZGB mit Sitz in Lausanne.Der Waadtländer Anwaltsverband ist somit seit seiner Gründung ein privater Verein und keine öffentlich-rechtliche Körperschaft, wie sie in anderen Schweizer Kantonen (insbesondere Jura) oder anderen Staaten (z. B. Frankreich) bestehen kann.Seitdem hat der Orden die überwiegende Mehrheit der bei der Waadtländer Anwaltskammer registrierten Anwälte vereint.Die Geschichte der Waadtländer Anwaltskammer war kürzlich Gegenstand des sehr umfassenden Werks „Waadtländer Anwaltskammer: 120 Jahre zwischen Tradition und Gerechtigkeit“ von Christophe Vuilleumier, erschienen bei Papers etc.
Die Adresse des Anwalts Matthieu GENILLO ist:
Der Anwalt Matthieu GENILLO spricht